Literaturförderung
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Förderung von literarischen Festivals und Veranstaltungen (Projektförderung)
Bayern weist eine reiche literarische Tradition auf. Sowohl in der Landeshaupt- und Verlagsstadt München als auch in den übrigen Städten und Regionen existiert ein rege pulsierendes literarisches Leben. Ziel der Vergabe staatlicher Zuwendungen durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist es, diesen kulturellen Reichtum zu erhalten, zu fördern und in das öffentliche Bewusstsein zu rücken.
1. Gefördert wird die Durchführung literarischer Festivals und Veranstaltungen, z.B. Veranstaltungen zur Literaturvermittlung, Veranstaltungen für kreatives Schreiben (unter Anleitung von Autorinnen/Autoren) und Lesungen, an denen mehrere Autorinnen/Autoren teilnehmen (Einzellesungen werden grundsätzlich nicht gefördert).
2. Die Förderung erfolgt als Projektförderung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
3. Der Veranstaltung muss überörtliche Bedeutung zukommen. Indiz hierfür sind Zuschüsse des Landkreises und/oder des Bezirks.
4. Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die ausschließlich anlässlich der Durchführung des Projekts anfallen. Technische Reproduktionen (z.B. Druckkosten, CD) werden nicht gefördert.
5. Die Zuwendung kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Bedeutung des Projekts, nach der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.
6. Veranstaltungen, deren zuwendungsfähige Kosten den Betrag von 2.000 € nicht überschreiten, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
7. Die Zuwendung ist vom Träger der Veranstaltung beim Staatsministerium zu beantragen. Der Projektträger ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung und Vorlage des Verwendungsnachweises verantwortlich. Der schriftliche, formlose Antrag ist vor Maßnahmebeginn mit folgenden Unterlagen und Angaben beim Staatsministerium einzureichen:
- detaillierte Projektbeschreibung mit Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung, konzeptioneller Absicht und künstlerischen Mitteln ihrer Umsetzung
- Kosten- und Finanzierungsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einschließlich aller Zuschüsse
- Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung (soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben)
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, d.h., dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sein dürfen
8. Sofern die Entscheidung des Staatsministeriums über den Zuwendungsantrag nicht abgewartet werden kann, ist rechtzeitig die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Kontakt:
MRin Eva Hammig - Tel. 089 2186 2341
MRin Patricia von Garnier - Tel. 089 2186 2331
hammig.garnier@stmwfk.bayern.de
Literaturstipendien des Freistaats Bayern
Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt voraussichtlich 2012 nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel bis zu sechs Arbeitsstipendien an Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die Mittel dienen dazu, ohne wirtschaftlich-materiellem Zwang begonnene literarische Werke zu beenden. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Pro Stipendium stehen 6.000 € zur Verfügung.
Bewerbungsbedingungen
Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit literarischen Vorhaben(Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel sowie Kinder- und Jugendliteratur). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben.
Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen.
Eine Altersgrenze besteht nicht, doch soll die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Bewerbungsverfahren
Interessentinnen und Interessenten können bis zum 10. März 2012 eine Bewerbung um ein Stipendium einreichen (bitte Bewerbungsbogen
verwenden) bei:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Ref. B 1
Salvatorstraße 2
80333 München
Die Bewerbung muss enthalten:
- biographische Angaben,
- ggf. Liste bisheriger Veröffentlichungen mit Nennung der Verlage,
- Expose zum literarischen Vorhaben (2 Seiten),
- Arbeitsproben (aus dem Projekt): bei Prosa maximal 30 Seiten, bei Lyrik maximal 20 Gedichte, bei Drama/Hörspiel maximal ca. 20 Seiten,
- ggf. Verlagsvertrag bzw. verbindliche Option auf Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks,
- Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren.
Die Bewerbung ist in neunfacher Ausfertigung (keine Originale) einzureichen. Wir bitten um Verständnis, dass Unterlagen nicht zurückgeschickt werden können.
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Nach Drucklegung sind drei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hinzuweisen (Näheres im Bewerbungsbogen).
Kontakt:
MRin Eva Hammig - Tel. 089 2186 2341
MRin Patricia von Garnier - Tel. 089 2186 2331
hammig.garnier@stmwfk.bayern.de
RDin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwfk.bayern.de
Arbeitsstipendium des Freistaats Bayern für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer
Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst vergibt seit 2009 nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel ein Arbeitsstipendium an literarische Übersetzerinnen und Übersetzer.
Das Arbeitsstipendium soll es einer Übersetzerin bzw. einem Übersetzer ermöglichen, sich ohne wirtschaftlich-materiellem Zwang einem Übersetzungsprojekt zu widmen.
Für das Stipendium stehen 6.000 € zur Verfügung. Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hinzuweisen.
Bewerbungsbedingungen
Bewerben können sich Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz in Bayern haben.
Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene Übersetzungen anspruchsvoller fremdsprachiger Literatur ins Deutsche.
Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Außerdem muss ein Verlagsvertrag für die Übersetzung bestehen; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen.
Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.
Bewerbungsverfahren
Interessentinnen und Interessenten können ihre formlose Bewerbung um ein Stipendium bis zum 15. März 2012 richten an:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Referat B 1
Salvatorstraße 2
80333 München
Die Bewerbung ist in vierfacher Ausfertigung (keine Originale) einzureichen.
Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:
- biographische Angaben
- Liste bisheriger Übersetzungen mit Nennung der Verlage
- Exposee zum Übersetzungsvorhaben, zehn Seiten Übersetzungsprobe und Originaltext
- Verlagsvertrag
- Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Kontakt:
MRin Patricia von Garnier - Tel. 089 2186 2331
MRin Eva Hammig - Tel. 089 2186 2341
hammig.garnier@stmwfk.bayern.de
RDin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwfk.bayern.de
Auslandsaufenthalte
Die Möglichkeit eines fast einjährigen Studienaufenthaltes bietet die Deutsche Akademie Villa Massimo
in Rom. Für den Aufenthalt wird neben der freien Unterkunft ein monatliches Stipendium von 2500 Euro gewährt. Der Aufenthalt soll begabten, vorrangig jüngeren Schriftstellerinnen und Schriftstellern die Möglichkeit geben, sich eingebunden in das römische und italienische Kulturleben weiter zu entwickeln. Eine weitere Förderungsmöglichkeit ist durch einen dreimonatigen Arbeitsaufenthalt in der Casa Baldi in Olevano
bei Rom gegeben.
Das Deutsche Studienzentrum in Venedig
bietet die Möglichkeit für einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt. Die interdisziplinäre Einrichtung fördert junge Künstlerinnen und Künstler, deren Schaffen einen Bezug zu Venedig aufweist. Die Förderung umfasst freie Unterkunft und ein monatliches Stipendium von 1500 Euro.
Die aktuellen Informationen und Bewerbungsbögen zur Bewerbung um einen Studienaufenthalt in der Villa Massimo/Casa Baldi oder am Deutschen Studienzentrum in Venedig finden Sie hier
.
Für diese Möglichkeiten eines Auslandsstipendiums ist die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein seit fünf Jahren bestehender Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung. Für einen Arbeitsaufenthalt in Italien sollten triftige Gründe genannt werden. Eingereicht werden müssen 2 - 3 literarische Werke in jeweils vierfacher Ausführung.
Die Bewerbungsfrist für das folgende Jahr ist für alle drei Stipendien jedes Jahr am 15. Januar beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das die Bewerbungsunterlagen dann Ende März bei der Kulturstiftung der Länder einreicht. Die Auswahl durch die Fachjury findet bis spätestens Ende Juni statt. Die Bekanntgabe erfolgt im Rahmen einer Presseerklärung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Ehrung verdienter Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Mit der Gewährung eines Ehrensoldes an verdiente alte Schriftstellerinnen und Schriftsteller entspricht der Freistaat Bayern einer bayerischen Tradition, die Kunst durch öffentliche Ehrung, Anerkennung und Unterstützung hervorragender Kunstschaffender zu fördern. Bei der Bewilligung werden in erste Linie Rang und Leistung gewürdigt. Erst an zweiter Stelle wird die materielle Bedürftigkeit berücksichtigt.
Unterstützung bedürftiger Schriftstellerinnen und Schriftsteller
Eine nachhaltige Förderung verdienter Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, ermöglicht die Deutsche Künstlerhilfe
. Sie wurde 1953 vom Bundespräsidenten in Verbindung mit den Kultusministerien der Länder geschaffen und wird durch laufende Zuschüsse des Bundes und der Länder sowie aus Spenden finanziert. Die Unterstützung erfolgt auf Vorschlag des für die Literaturförderung zuständigen Ministeriums des Landes, in dem die Schrifstellerin oder der Schriftsteller seinen Wohnsitz hat. Bedürftige Schriftstellerinnen und Schriftsteller können sich selbst mit der Bitte um eine einmalige oder dauerhafte Zuwendung an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wenden oder sich von dritter Seite vorschlagen lassen.
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